Am 12. Dezember 2008 ist das neue Waffenrecht in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang hat sich der Vorstand am 19.1.09 vorläufig für
eine Identifikations- und Buchführungspflicht verkaufter Munition entschieden,
damit wir auf keinen Fall ins Kreuzfeuer der Justiz geraten können.
Deshalb für den ersten Munitionskauf mitbringen:
Fotokopie einer ID oder Pass und einem gültigen Jagdpass.
Diese Identifikation ist einmalig und nur beim ersten Munitionskauf nötig.
Anschliessend werden die Munitionskäufe jedoch pro Mitglied registriert.